Was ist eigentlich ein Verbraucherkredit und was macht ihn so besonders? Hat ein Verbraucherkredit auch ein Widerrufsrecht? Diese und viele weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Was ist eigentlich ein Verbraucherkredit und was macht ihn so besonders? Hat ein Verbraucherkredit auch ein Widerrufsrecht? Diese und viele weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Für die Beantragung eines Online-Kredits benötigen Sie:
Der Begriff Verbraucherkredit ist eine übergreifende Bezeichnung für eine Reihe von Krediten, bei denen dem Kreditnehmer besondere Rechte zustehen. Der größte Teil dieser Rechte ist hierbei im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, verankert.
Seit 2016 sind noch weitere Rechte durch die Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie dazugekommen. Diese greifen, für alle, die ein Verbraucherdarlehen aufnehmen. Welche Kredite genau unter den Begriff Verbraucherkredit fallen, ist in § 491 BGB geregelt. Zu den Verbraucherkrediten zählen daher unter anderem: Ratenkredite und Darlehen zur Baufinanzierung oder Existenzgründung.
Kredite mit einer Kreditsumme von unter 200 € oder einer Laufzeit von weniger als drei Monaten zählen hingegen nicht dazu. Privatkredite, Gewerbliche Kredite, Förderkredite und Arbeitgeber-Darlehen fallen ebenfalls nicht unter diese Kategorie. Grundsätzlich gehört jedoch fast jeder Kredit zu den Verbraucherkrediten, sofern sich dieser an Privatpersonen richtet.
Trotzdem ist die Bezeichnung Verbraucherkredit für Kredite, die sich an Privatpersonen richten, nicht so geläufig, weshalb meist gängigere Bezeichnungen wie Ratenkredit (für Privatkunden), Konsumkredit und zweckbezogenere Bezeichnungen wie Autokredit, Urlaubskredit oder Anschaffungskredit für den eigentlichen Verbraucherkredit verwendet werden.
Dennoch handelt es sich bei all diesen Darlehensarten um Verbraucherkredite, weshalb der Begriff Verbraucherkredite im Grunde genommen nur ein Überbegriff für Kredite ist, die sich an Privatpersonen richten.
Wichtig: Der Dispo oder auch Dispositionskredit (Kreditrahmen auf dem Girokonto) zählt laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht zu den Verbraucherkrediten.
Die erste Besonderheit bei Verbraucherkrediten ist, dass der Kredit- bzw. Darlehensvertrag stets die Schriftform und die Unterschrift des Kreditnehmers, des Kunden, benötigt.
In dem Vertrag müssen außerdem alle relevanten Konditionen für den Kredit nachzulesen sein, zu welchen aus gesetzlicher Sicht der Netto-Kreditbetrag bzw. Kreditrahmen, der Sollzins (Nominalzins), die Gebühren und anderweitigen Kosten, sowie etwaige Versicherungskosten und Rückzahlungsmodalitäten gehören.
Nicht zu vergessen ist, dass im Vertrag des Verbraucherdarlehen auch der effektive Jahreszins ausgewiesen sein muss, welcher einen Überblick über die jährlichen Kreditkosten geben soll.
Der effektive Jahreszins gibt im Vergleich zum Sollzins den tatsächlichen Preis des Darlehens bzw. die tatsächlichen jährlichen Kosten an, da dieser nicht wie der Sollzins nur die reinen Zinsen angibt, sondern auch alle Kosten und Gebühren miteinschließt.
Somit macht die Angabe des effektiven Jahreszins Kredite auch erst richtig miteinander vergleichbar in Bezug auf ihre Kosten. Ein effektiver Jahreszins muss laut Preisangabenverordnung (PangV) jedem Kreditnehmer mitgeteilt werden. Neben den Pflichtangaben über die Konditionen und den effektiven Jahreszins stehen dem Verbraucher bei einem Verbraucherkredit auch besondere Rechte zu. Beispielsweise besteht ein Widerrufsrecht für den Kredit.
Verbraucherkredite haben die Besonderheit, dass sie noch 14 Tage lang nach Abschluss des Kreditvertrags kostenlos widerrufen werden können. Seit dem 21. März 2016 gilt dieses Widerrufsrecht übrigens auch für die Null-Prozent-Finanzierung.
Durch die freie Verwendung eines Verbraucherkredits kann mit dem Kredit bereits ein bestimmter Einkauf finanziert worden sein, bevor man sich letztendlich dazu entschieden hat, den Kredit zu widerrufen.
So wirkt sich das Widerrufsrecht auch auf das verbundene Geschäft, den bestimmten Einkauf, der mit dem Kreditbetrag getätigt wurde, aus.
Eine Restschuldversicherung kann bei verbunden Verträgen ebenfalls widerrufen werden. Abgesehen von dem 14-tägigen Widerrufsrecht, von welchem man bei Verbraucherkrediten Gebrauch machen kann, besteht dieses auch bei Einkäufen aus dem Online-Shopping.
Besonders bei den Widerrufsbelehrungen machen manche Banken von Zeit zu Zeit einige Fehler, welche man zu seinem eigenen Vorteil nutzen kann.
Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder war, hat die gesetzlich festgelegte Widerrufsfrist noch gar nicht angefangen und die 14 Tage beginnen erst, wenn die Widerrufsbelehrung korrekt ist.
So kann man bei einer frühzeitigen Tilgung des Verbraucherkredits die dadurch zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen, indem man sich auf die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung beruft.
Bei einem Verbraucherkredit ist die Laufzeit grundsätzlich immer vertraglich festgelegt. Dennoch kann auch ein Verbraucherkredit vorzeitig zurückgezahlt werden, falls gewünscht.
In diesem Falle hat die Bank einen Anspruch auf Entschädigung, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, weil der Bank durch die vorzeitige Beendung des Kredits Verbraucherkredit Zinsen entgehen, die sie noch während der Laufzeit erhalten hätte. Die Höhe der Entschädigung ist hierbei von der Darlehensart abhängig:
Banken sind laut § 493 im BGB dazu verpflichtet den Verbraucher bzw. den Kreditkunden spätestens drei Monate vorher darüber zu informieren, dass die Zinsbindung für den persönlichen Baukredit abläuft. Die verbleibende Schuld muss vom Kreditnehmer dann entweder durch Eigenkapital oder eine Anschlussfinanzierung beglichen werden.
Banken dürfen gesetzlich selbst entscheiden, ob und mit welchen Konditionen sie einem Kreditnehmer einen Kredit gewähren.
Einige Banken nutzen dafür feste Zinsen, zu welchen fast alle Kunden bei der Bank einen Kredit bekommen. Wiederandere setzen jedoch auf eine Zinsspanne, die sich ganz nach der individuellen Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers richtet.
Das läuft darauf hinaus, dass Kunden mit einer schlechteren Zahlungsfähigkeit höhere Zinsen als Kunden mit einer besseren Zahlungsfähigkeit (Bonität) bekommen.
Die Kreditwürdigkeit eines Kunden ermitteln die Banken in der Regel durch eine SCHUFA-Auskunft und die eigene Analyse der Kundendaten. Für Verbraucher ist dabei wichtig zu wissen, dass der Bank auch hier gewisse Grenzen gesetzt sind. So darf die Bank z.B. nicht die Unerfahrenheit oder die Zwangslage eines Kunden ausnutzen, um sehr hohe Zinsen zu verlangen.
Dies ist ebenfalls gesetzlich in § 138 des BGBs geregelt. Ist der Zinssatz extrem hoch, sodass er nicht mehr dem gesetzlich zugelassenen Rahmen entspricht, handelt es sich um sogenannte Zinswucher bzw. Wucherzinsen. Ab wann es sich um Wucherzinsen handelt, ist im Gesetz nicht klar vorgeschrieben.
Dennoch entschied der Bundesgerichtshof, dass die Zinsen nicht 100 Prozent höher als die marktüblichen Zinsen sein dürfen. Außerdem darf die Zinsdifferenz zwischen Markt und Kreditzins ebenfalls nicht mehr als 12 Prozent betragen (BGH, Urteil vom 13. März 1990, Az. XI ZR 252/89).
Was genau als marktüblich definiert ist, ergibt sich aus den Statistiken der Bundesbank. Sollte eine Bank einen Kredit mit Wucherzinsen abschließen, so ist der Kreditvertrag nichtig und der Verbraucher muss keine Zinsen zahlen. Der gewährte Kredit muss dennoch zurückgezahlt werden.
Eine Restschuldversicherung greift immer dann, sobald der Verbraucher bzw. der Kreditnehmer die monatliche Rate nicht mehr bezahlen kann. Die meisten Versicherungen greifen aber in vielen Fällen des Zahlungsausfalls gar nicht, weshalb wir von solchen Versicherungen eher abraten würden.
Berater sollten auch nicht den Eindruck erwecken, dass solche Versicherungen für einen Verbraucherkredit notwendig sind, denn das sind sie nicht. Des Weiteren machen solche Versicherungen einen Kredit wesentlich teurer. Um wie viel, sehen die Verbraucher anfangs gar nicht so einfach, da die Kosten nicht mit in den Effektivzinssatz eingerechnet werden müssen.
Handelt es sich bei dem Kredit jedoch um eine Baufinanzierung, dann sieht das Ganze schon wieder anders aus, da eine ausstehende Kreditschuld hierbei teilweise existenzbedrohend wirken kann.
Deshalb ist eine Absicherung dagegen durchaus sinnvoll, wobei wir auch hier anstatt einer Restschuldversicherung lieber eine gesonderte Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen.